1. Generation

Die Familie der heutigen 1a hunkeler stammt ursprünglich aus Ettiswil. Das ist heute eine politische Gemeinde im Wahlkreis Willisau des Kantons Luzern. Die Anwesenheit eines Johann Jost Hunkelers, geboren in Ettiswil, wird erstmals in einem Eintrag im Ratsprotokoll des alten Eidgenössischen Ortes Luzern aus dem Jahre 1774 belegt. Für die vorliegende Firmengeschichte ist dies der Ausgangspunkt.

  • Johann Jost Hunkeler
  • Im Jahre 1721 in Ettiswil geboren / am 30.10.1791 in Luzern 70-jährig gestorben
  • Johann Jost Hunkeler wuchs in Ettiswil auf. Wie und wann er nach Luzern kam, ist unbekannt. Als 53-jähriger Zimmermann erhält er im Jahr 1774 vom städtischen Rat das "Gast-Recht" (Niederlassungsrecht).
  • Ab 1774 in Luzern als Zimmermann nachgewiesen
Vom Hinterland vor die Stadtmauern Luzerns
"Hostienwunder"-Wallfahrtskirche in Ettiswil im Luzerner Hinterland
Flussstadt Luzern vor dem Aufbruch in die Moderne (1790)
Aus dem Wekzeugskasten eines Zimmermanns  (Firmenarchiv 1a Hunkeler)

Ortswechsel im Ancien Régime waren nicht einfach. Einen solchen Schritt belegt das Ratsprotokoll von Luzern aus dem Jahre 1774. Darin wird festgehalten, dass ein gewisser Jost Hunkeler bei den Gnädigen Herren der Stadt und Republik Luzern, ein Gast-Recht für sich erbeten hat. Im Ratsprotokoll vom Freitag 14. Januar 1774 ist folgendes nachzulesen:

"[...] Anheüt haben UGGHH [unsere gnädigen Herren] und Oberen Räth und Hundert Mstr. Jost Hunckheller von Ettiswil aus der grafschaft Willisau, seiner profession ein Zimmermann, auff sein unterthänig und bittliches anhalten das alhiesige gast-Recht für zwölf Jahr lang auf Wohlverhalten hin gnädig ist zuzusagen geruehet [...] " (Ratsprotokoll vom 14.1.1774, Staatsarchiv Luzern).

Dieser Johann Jost Hunkeler hatte mit seiner Frau Anne Marie Wüüst zehn Kinder, die alle noch in Ettiswil geboren wurden und letztlich die meisten in der Stadt Luzern gestorben sind. Laut späteren Ratsprotokollen (siehe 2. Generation) wohnte diese Familie vor den Stadttoren von Luzern im Bruchquartier und betrieb dort auch ihr Handwerk. Nach dem Tod Johann Josts führte der viertgeborene Sohn Josef (1754-1826) die Profession Zimmermann in 2. Generation weiter.

 

Datiertes Ratsprotokoll vom 14. jenner 1774

Datiertes Ratsprotokoll von 1774

Auf diesem Ausschnitt ist das Datum des Eintrages gut erkennbar: 14. jenner 1774 (Staatsarchiv Luzern, RP 154 [1], Ratsprotokoll vom 14.1.1774, S. 50r)

"das alhiesiege gast-Recht" wird für zwölf Jahre gnädig gewährt

Entscheid im Ratsprotokoll von 1774

Der Antrag auf ein Gast-Recht wird gutgeheissen: "[...] Anhüt haben UGGH und Oberen Räth und Hundert dem Mstr. Jost Hunckeheller von Ettiswil aus der grafschaft Willisau, seiner profession ein Zimmermann, auff sein untehänig und bittliches anhalt das alhiesige gast-Recht für zwölf Jahr lang auf Wohlverhalten hin gnädig zuzusagen geruhet [...]" (Staatsarchiv Luzern, RP 154 [1], Ratsprotokoll vom 14.1.1774, S. 50r)